Es ist dem Fastenden erlaubt ein Bad zu nehmen
﴿ يباح للصائم أن يغتسل ﴾
] Deutsch – German – ألماني [
Muhammad Salih Al-Munajjid
Übersetzung : Abu Bakr Abu ’Abdullah al – Almaani
Quelle : www.Fataawa.de
2010 - 1431
﴿يباح للصائم أن يغتسل﴾
« باللغة الألمانية »
محمد صالح المنجد
ترجمة: أبو بكر أبو عبدالله الألماني
المصدر: www.Fataawa.de
2010 - 1431
بســم الله الرحمن الرحيـم
Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen
Es ist dem Fastenden erlaubt ein Bad zu nehmen
Frage:
Wird durch das Baden das Fasten ungültig?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist zulässig für eine fastende Person ein Bad zu nehmen und es beeinträchtigt sein Fasten nicht.
Ibn Qudama sagte in Al – Mughni (3/18):
„Es ist nichts daran auszusetzen, dass eine fastende Person ein Bad nimmt.“ Er zitiert als Beweis dafür die Überlieferung, welche bei Al–Bukhari (Nr. 1926) und Muslim (Nr. 1109) verzeichnet ist, von Aischa und Umm Salama, dass die Morgendämmerung (Fajr) einbrach und der Gesandte Allahs ﷺ im Junub–Zustand war, welcher aufgrund intimer Beziehungen zu seinen Ehefrauen entstand, und er die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) vollzog und fastete.
Abu Dawuud (Nr. 2365) überliefert, dass einer der Gefährten des Propheten ﷺ sagte: „Ich sah den Gesandten Allahs ﷺ aufgrund von Durst oder Hitze, Wasser über seinen Kopf gießen während er fastete.“[1]
In ’Aun al – M’abud heißt es:
„Dies zeigt, dass es für eine fastende Person zulässig ist Erleichterung von der Hitze zu ersuchen durch das Gießen von Wasser über einen Teil oder den gesamten Körper. Dies ist die Ansicht der Mehrheit (der Rechtsgelehrten), wobei sie keinen Unterschied machten zwischen Ghusl der obligatorisch (wajib/fard) ist und dem der beliebt (mustahhab/mandub) ist oder erlaubt.“
Al–Bukhari (Möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:
„’Kapitel über eine fastende Person die badet’: Ibn ’Umar feuchtete ein Kleidungsstück an und zog es an als er am fasten war; und Al–Scha’bi betrat das Hammam (Bad) als er fastend war… und Al–Hassan sagte: ‚Es ist nichts falsch daran, wenn eine fastende Person seinen Mund ausspült und sich abkühlt.’“
Al–Hafidh sagte:
„Die Tatsache, dass er das Kapitel ’Kapitel über eine fastende Person die badet’ nannte, zeigt dass es erlaubt ist. Al–Zain ibn al–Munier sagte: ‚Er nannte es baden (ightisal) um das einzuschließen was Sunna und verpflichtend, sowie erlaubt ist, so wie auf die Mangelhaftigkeit (Da’f) der berichteten Überlieferung von Ali bezogen, welche besagt, dass einer fastenden Person es nicht gestattet ist das Hammam (Bad) zu betreten. Diese Überlieferung wird von Abdurrazzaq berichtet, worin es jedoch einige Mängel in seinem Überlieferungsweg gibt.’“
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q & A.
Frage Nr. 38907
Quelle: www.islam-qa.com & www.fataawa.de
Übersetzung: Abu Bakr Abu ’Abdullah al – Almaani
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[1] Scheikh Al–Albani hat diese Überlieferung in Sahih Sunnan Abi Dawud als authentisch (sahih) eingestuft.