Fasten mit der Absicht versäumtes Fasten nachzuholen und freiwilliges Fasten zu vollziehen

Kurzbeschreibung

Ist es zulässig, ein freiwilliges Fasten mit zwei Absichten zu verrichten: Die Absicht, ein versäumtes Ramadan–Fasten nachzuholen, und die Absicht, ein Sunna–Fasten zu vollziehen? Was ist das Urteil bzgl. des Fastens derjenigen, die reisen oder krank sind? Wenn sie fähig sind zu fasten, wird es von ihnen akzeptiert oder nicht?

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Details

    Fasten mit der Absicht versäumtes Fasten nachzuholen und freiwilliges Fasten zu vollziehen

    ﴿الصيام بنية القضاء والتطوع﴾

    ] Deutsch – German – ألماني [

    Muhammad Salih Al-Munajjid

    Übersetzung : Abu Bakr Abu 'Abdullah al – Almaani

    Quelle : www.Fataawa.de

    2010 - 1431

    ﴿الصيام بنية القضاء والتطوع﴾

    « باللغة الألمانية »

    محمد صالح المنجد

    ترجمة: أبو بكر أبو عبدالله الألماني

    المصدر: www.Fataawa.de

    2010 - 1431

    بســم الله الرحمن الرحيـم

    Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

    Fasten mit der Absicht versäumtes Fasten nachzuholen und freiwilliges Fasten zu vollziehen

    Frage:

    Ist es zulässig, ein freiwilliges Fasten mit zwei Absichten zu verrichten: Die Absicht, ein versäumtes Ramadan–Fasten nachzuholen, und die Absicht, ein Sunna–Fasten zu vollziehen? Was ist das Urteil bzgl. des Fastens derjenigen, die reisen oder krank sind? Wenn sie fähig sind zu fasten, wird es von ihnen akzeptiert oder nicht?

    Antwort:

    Alles Lob gebührt Allah.

    Es ist nicht zulässig, ein freiwilliges Fasten mit zwei Absichten zu vollziehen, der Absicht, ein versäumtes Fasten nachzuholen und der Absicht, ein Sunna–Fasten zu vollziehen.

    Für den Reisenden, der eine kurze Distanz reist, ist es besser, nicht zu fasten (genauso wie für denjenigen, der eine große Distanz reist), wenn er jedoch fastet, ist es auch gut für ihn. Es ist besser für jemanden, dem das Fasten aufgrund von Krankheit schwer fällt, nicht zu fasten. Wenn er weiß oder denkt, dass ihm das Fasten schaden wird oder zu seinem Tode führen könnte, so muss er sein Fasten brechen, um Schaden zu vermeiden. Wie auch immer der Fall ist, beide, der Reisende und derjenige, der krank ist, haben das Fasten, welches sie im Ramadan versäumt haben, an anderen Tagen nachzuholen, wenn sie jedoch fasten–obwohl es ihnen Mühe bereitet–so ist es gültig.

    Und Allah ist Der Erfolggebende.

    Fataawa Lajna ad–Da'ima lil–Buhuth al–'Ilmiyya wal–Iftah (10/383)

    Islam Q & A.

    Frage Nr. 34564

    Quelle: www.islam-qa.com & www.fataawa.de

    Übersetzung: Abu Bakr Abu 'Abdullah al – Almaani

    Kooperatives Da'wa-Büro in Rabwah (Riyadh)

    www.islamhouse.com

    Der Islam für Alle zugänglich!

    Quellen:

    www.Fataawa.de

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