Ist es erlaubt am zweiten Tag von Schawwal zu fasten?

Kurzbeschreibung

Ist es zulässig ein versäumtes Fasten am zweiten oder dritten Tag vom ’Id (Fest) nachzuholen?

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Details

    Ist es erlaubt am zweiten Tag von Schawwal zu fasten?

    ﴿يجوز صيام اليوم الثاني من شوال﴾

    ] Deutsch – German – ألماني [

    Muhammad Salih Al-Munajjid

    Übersetzung : Abu Bakr Abu 'Abdullah al – Almaani

    Quelle : www.Fataawa.de

    2010 - 1431

    ﴿يجوز صيام اليوم الثاني من شوال﴾

    « باللغة الألمانية »

    محمد صالح المنجد

    ترجمة: أبو بكر أبو عبدالله الألماني

    المصدر: www.Fataawa.de

    2010 - 1431

    بســم الله الرحمن الرحيـم

    Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

    Ist es erlaubt am zweiten Tag von Schawwal zu fasten?

    Frage:

    Ist es zulässig ein versäumtes Fasten am zweiten oder dritten Tag vom 'Id (Fest) nachzuholen?

    Antwort:

    Alles Lob gebührt Allah.

    'Id al-Fitr dauert nur einen Tag an, welches der erste Tag von Schawwal ist.

    Bezüglich des weit verbreiteten Glaubens unter den Leuten, dass 'Id al-Fitr drei Tage andauert, so ist es lediglich ein Brauch der bekannt ist unter den Leuten, und nichts zu tun hat mit irgendwelchen gesetzlichen (schar'i) Urteilen.

    Al–Bukhari (Möge Allah mit ihm barmherzig sein) sagt:

    „Kapitel: Fasten am Tag von Al-Fitr.“ Dann überliefert er (Nr. 1992), dass Abu Sa'id (Möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Prophet ﷺ‬ verbot das Fasten am Tag von Al–Fitr und Al–Nahr.“

    Darauf stützend ist der Tag von Al-Fitr nur ein Tag, an welchem es verboten (haram) ist zu fasten. Was den zweiten und dritten Tag von Schawwal anbelangt so ist es nicht verboten an diesen Tagen zu fasten. Es ist erlaubt sie zu fasten um nicht-gefastetes Ramadan–Fasten nachzuholen oder ein freiwilliges Fasten (zu verrichten).

    Islam Q & A.

    Frage Nr. 38355

    Quelle: www.islam-qa.com & www.fataawa.de

    Übersetzung: Abu Bakr Abu 'Abdullah al – Almaani

    Kooperatives Da'wa-Büro in Rabwah (Riyadh)

    www.islamhouse.com

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    Quellen:

    www.Fataawa.de

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