(1) O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschuf, und aus ihm erschuf Er seine Gattin und ließ aus beiden viele Männer und Frauen sich ausbreiten. Und fürchtet Allah, in Dessen (Namen) ihr einander bittet, und die Verwandtschaftsbande. Wahrlich, Allah wacht über euch.
(2) Und gebt den Waisen ihren Besitz und tauscht nicht Schlechtes mit Gutem aus und (ver)zehrt nicht ihren Besitz zu eurem Besitz hinzu. Das ist wahrlich ein schweres Vergehen.
(3) Und wenn ihr befürchtet, dass ihr nicht gerecht handelt hinsichtlich der Waisen, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr jedoch befürchtet, dass ihr nicht gerecht handeln (werdet), dann (heiratet nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, dass ihr nicht ungerecht seid.
(4) Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Geschenk. Wenn sie nun für euch freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich.
(5) Und gebt nicht den Toren euren Besitz, den Allah euch zum Auskommen bestimmt hat, sondern versorgt sie davon, kleidet sie und sagt zu ihnen geziemende Worte.
(6) Und prüft die Waisen, bis dass sie das Heiratsalter erreicht haben. Wenn ihr sodann an ihnen richtiges Handeln feststellt, so händigt ihnen ihren Besitz aus. Und verzehrt ihn nicht maßlos und ihrem Erwachsenwerden zuvorkommend. Wer nun reich ist, der soll sich enthalten; und wer arm ist, der soll in rechtlicher Weise (davon) zehren. Wenn ihr ihnen dann ihren Besitz aushändigt, so nehmt Zeugen vor ihnen. Und Allah genügt als Abrechner.
(7) Den Männern steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht (auch) ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel - ein festgesetzter Anteil.
(8) Und wenn bei der Verteilung die Verwandten, Waisen und Bedürftigen anwesend sind, dann versorgt sie davon und sagt zu ihnen geziemende Worte.
(9) Und diejenigen sollen sich fürchten, die, wenn sie schwache Nachkommenschaft hinterließen, um sie bangen würden; so sollen sie Allah fürchten und treffende Worte sagen.
(10) Diejenigen, die den Besitz der Waisen ungerechterweise verschlingen, verzehren in ihren Bäuchen nur Feuer; und sie werden einer Feuerglut ausgesetzt sein.
(11) Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Dem Männlichen kommt so viel zu wie der Anteil von zwei Weiblichen. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterlässt; wenn es (nur) eine (Weibliche) ist, dann steht ihr die Hälfte zu. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterlässt, wenn er Kinder haben sollte. Sollte er aber keine Kinder haben und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Sollte er Brüder haben, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder (vorhandenen) Schuld(en). Eure Väter und eure Söhne - ihr wisst nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Wahrlich, Allah ist allwissend und allweise.
(12) Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben sollten. Sollten sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder (vorhandenen) Schuld(en). Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlasst, wenn ihr keine Kinder haben solltet. Solltet ihr jedoch Kinder haben, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlasst. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder (vorhandenen) Schuld(en). Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Sollten es jedoch mehr als diese sein, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder (vorhandenen) Schuld(en), ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Und Allah ist allwissend und nachsichtig.
(13) Dies sind die Grenzen Allahs. Wer nun Allah und Seinem Gesandten gehorcht, den wird Er in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig verweilen sie darin; und dies ist der gewaltige Erfolg.
(14) Und wer sich aber Allah und Seinem Gesandten widersetzt und Seine Grenzen überschreitet, den lässt Er in ein Feuer eingehen, ewig wird er darin verweilen; und für ihn gibt es schmachvolle Strafe.
(15) Und diejenigen von euren Frauen, die das Abscheuliche begehen, - so bringt vier Zeugen von euch gegen sie. Wenn sie (es) bezeugen sollten, dann haltet sie (also die Frauen) in den Häusern fest, bis der Tod sie abberuft oder Allah ihnen einen (Aus)weg schafft.
(16) Und die beiden von euch, die es (also die Unzucht) begehen, - so züchtigt sie. Wenn sie (beide) dann bereuen sollten und sich bessern, dann lasst von ihnen ab. Wahrlich, Allah ist Reue-annehmend und barmherzig.
(17) Wahrlich, die (Annahme der) Reue obliegt Allah nur für diejenigen, die in Unwissenheit Schlechtes tun und hierauf zeitnah bereuen. Deren Reue nimmt Allah an, und Allah ist allwissend und allweise.
(18) Und die (Annahme) der Reue ist nicht für diejenigen, die schlechte Taten begehen, bis dann, wenn bei einem von ihnen der Tod erscheint (und näher kommt), er sagt: „Jetzt bereue ich“, und auch nicht für diejenigen, die als Ungläubige sterben. Für jene haben Wir schmerzhafte Strafe bereitet.
(19) O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, die Frauen wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer wenn sie etwas klar Abscheuliches begehen. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Sollten sie euch zuwider sein, dann (kann es sein, dass) euch vielleicht etwas zuwider ist, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.
(20) Und wenn ihr eine Gattin anstelle einer anderen eintauschen wollt und ihr der einen von ihnen einen Qintar (viel Besitz/Geld als Brautgabe) gegeben habt, dann nehmt nichts davon (zurück). Wollt ihr es (denn) durch Verleumdung und deutliche Sünde (zurück)nehmen?
(21) Wie könnt ihr es denn (zurück)nehmen, wo doch der eine von euch zum anderen eingegangen ist und sie mit euch ein festes Abkommen getroffen hatten?
(22) Und heiratet nicht die Frauen, die (vorher) eure Väter geheiratet haben, außer dem, was bereits geschehen ist. Wahrlich, das ist eine Abscheulichkeit und etwas Hassenswertes und ein schlechter Weg.
(23) Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten (vom Bruder und der Schwester), eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Gattinnen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen (und ihnen beigeschlafen) seid, - wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) - und (ebenfalls verboten zu heiraten sind euch) die Gattinnen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern (gleichzeitig) zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Wahrlich, Allah ist allvergebend und barmherzig.
(24) Und (ebenfalls verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) dass ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht (prostituierte Frauen) zur Unzucht. Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn (wie es euch) eine Pflicht ist. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, wenn ihr euch, nachdem die Verpflichtung (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) einig werdet. Wahrlich, Allah ist allwissend und allweise.
(25) Und wer von euch nicht so vermögend ist, dass er ehrbare, gläubige Frauen zu heiraten vermag, der (soll) von den gläubigen Mädchen (heiraten), die eure rechte Hand besitzt. Und Allah weiß sehr wohl über euren Glauben Bescheid; die einen von euch sind von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, wenn sie ehrbar sind, nicht solche, die Unzucht treiben und sich Liebhaber halten! Wenn sie nun (durch die Heirat) ehrbare Frauen geworden sind und dann eine Schandtat begehen, soll ihnen (nur) die Hälfte der Strafe zukommen, die ehrbaren Frauen zukommt. Dies gilt für denjenigen von euch, der (in) Bedrängnis (zu kommen) fürchtet. Doch dass ihr Geduld übt, ist besser für euch. Und Allah ist allvergebend und barmherzig.
(26) Allah will es euch verdeutlichen und euch nach den Gesetzmäßigkeiten derer rechtleiten, die vor euch waren, und eure Reue annehmen. Und Allah ist allwissend und allweise.
(27) Und Allah will ja eure Reue annehmen; diejenigen aber, die den Begierden folgen, wollen, dass ihr (vom rechten Weg) vollkommen abweicht.
(28) Allah will es euch leicht machen, denn der Mensch wurde (ja) schwach erschaffen.
(29) O die ihr glaubt, zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf, es sei denn, dass es sich um einen Handel in gegenseitigem Einvernehmen handelt. Und tötet euch nicht selbst (und auch nicht gegenseitig). Wahrlich, Allah ist barmherzig euch gegenüber.
(30) Und wer dies in feindseligem Vorgehen und ungerechter Weise tut, den werden Wir einem Feuer aussetzen. Und dies ist Allah ein Leichtes.
(31) Wenn ihr die großen (Sünden) meidet, die euch verboten sind, tilgen Wir euch eure schlechten Taten und gewähren euch auf eine ehrenvolle Weise Eingang (in den Paradiesgarten).
(32) Und wünscht euch nicht das, womit Allah die einen von euch gegenüber den anderen bevorzugt hat. Den Männern kommt ein Anteil von dem zu, was sie erworben haben, und den Frauen kommt ein Anteil von dem zu, was sie erworben haben. Und bittet Allah (um etwas) von Seiner Huld. Wahrlich, Allah ist wissend über alles.
(33) Und einem jeden haben Wir Erbberechtigte bestimmt für das, was die (beiden) Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen. Diejenigen, mit denen eure rechte Hand eine Abmachung getroffen hat, so gebt ihnen ihren Anteil. Wahrlich, Allah ist über alles Zeuge.
(34) Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dem, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. So sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen (Frauen), deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, so ermahnt sie (zunächst), meidet sie (danach) im Ehebett und (hierauf) schlagt sie (leicht). Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein (ungerechtes) Mittel gegen sie. Wahrlich, Allah ist (hoch) erhoben und groß.
(35) Wenn ihr nun Widerstreit zwischen den beiden (also Mann und seine Ehefrau) befürchtet, dann setzt einen Richter aus seiner Familie und einen Richter aus ihrer Familie ein. Wenn sie beide (also die beiden Richter) eine Aussöhnung wollen, wird Allah sie beide (also das Ehepaar) in Einklang bringen. Wahrlich, Allah ist allwissend und allkundig.
(36) Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und (ebenso) zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Sohn des Weges und zu denen, die eure rechte Hand besitzt. Wahrlich, Allah liebt denjenigen nicht, der eingebildet und prahlerisch ist.
(37) (Und Allah liebt auch nicht) diejenigen, die geizen und den Menschen den Geiz befehlen, und verbergen, was Allah ihnen von Seiner Huld gewährt hat - für die Ungläubigen haben Wir schmachvolle Strafe bereitet.
(38) Und (die Strafe steht auch) diejenigen (zu), die ihren Besitz aus Augendienerei vor den Menschen ausgeben (und um gesehen zu werden), und weder an Allah noch an den Jüngsten Tag glauben; und wer den Satan zum Gesellen hat, der hat da einen bösen Gesellen.
(39) Was würde es ihnen denn ausmachen, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben und von dem ausgeben würden, womit Allah sie versorgt hat? Und Allah ist wissend über sie.
(40) Wahrlich, Allah tut nicht im Gewicht eines Stäubchens Unrecht. Und wenn es eine gute Tat ist, vervielfacht Er sie und gibt von Sich aus gewaltigen Lohn.
(41) Aber wie (wird es sein), wenn Wir von jeder Gemeinschaft einen Zeugen bringen und dich über diese da als Zeugen bringen?
(42) An jenem Tag werden sich diejenigen, die ungläubig waren und sich dem Gesandten widersetzten, wünschen, wenn sie dem Erdboden gleichgemacht würden. Und sie werden vor Allah keine Aussage verheimlichen.
(43) O die ihr glaubt, nähert euch dem nicht Gebet, während ihr (be)trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, und auch nicht im Zustand der (großen rituellen) Unreinheit - es sei denn, ihr geht bloß vorbei -, bis ihr die Ganzkörperwaschung vollzogen habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr eure Frauen berührt (, indem ihr ihnen beigeschlafen) habt und dann kein Wasser (vor)findet, so vollzieht (die rituelle Waschung) mit gutem Erdboden (in Form von „Tayammum“) und streicht euch über eure Gesichter und Hände. Wahrlich, Allah ist allverzeihend und allvergebend.
(44) Hast du nicht jene gesehen, denen ein Teil der Schrift gegeben wurde? Sie erkaufen den Irrweg und wollen, dass (auch) ihr vom Weg abirrt.
(45) Und Allah ist wissender (als ihr) über eure Feinde, und Allah genügt als Schutzherr, und Allah genügt als Helfer.
(46) Unter denjenigen, die dem Judentum angehören, verdrehen manche den Sinn der Worte und sagen: „Wir hören (zwar), aber wir widersetzen uns.“ und: „Höre!, als ob du nicht hörtest (und ihre Aussage) ra'ina“, wobei sie mit ihren Zungen verdrehen und die Religion schmähen. Und wenn sie doch gesagt hätten: „Wir hören und gehorchen“ und: „Höre!“ und: „unzurna“, wäre dies gewiss besser und richtiger für sie. Aber Allah hat sie für ihren Unglauben verflucht. So glauben sie nur wenig.
(47) O ihr, denen die Schrift gegeben wurde, glaubt an das, was Wir offenbart haben, das bestätigend, was euch (bereits) vorliegt, bevor Wir Gesichter auslöschen und nach hinten versetzen oder sie verfluchen, so wie Wir die Leute des Sabbats verfluchten. Und Allahs Anordnung wird (stets) ausgeführt.
(48) Wahrlich, Allah vergibt nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. Und wer Allah (etwas) beigesellt, der hat gewiss eine gewaltige Sünde ersonnen.
(49) Hast du nicht jene gesehen, die sich selbst für lauter erklären? Vielmehr läutert Allah, wen Er will. Und ihnen wird nicht um ein Fädchen Unrecht zugefügt.
(50) Schau, wie sie gegen Allah Lügen ersinnen! Und das (allein schon) genügt als deutliche Sünde.
(51) Hast du nicht jene gesehen, denen ein Teil der Schrift gegeben wurde? Sie glauben an Zauberei und den Taghut (also falsche Gottheiten) und sagen über diejenigen, die ungläubig sind: „Diese da sind eher auf dem rechten Weg als die Gläubigen.“
(52) Jene sind es, die Allah verflucht hat; und wen Allah verflucht, so wirst für ihn keinen Helfer finden.
(53) Oder haben sie (etwa) einen Anteil an der Herrschaft? So würden sie (dann) den Menschen nicht einmal ein Dattelkerngrübchen (ab)geben.
(54) Oder beneiden sie die Menschen um das, was Allah ihnen aus Seiner Huld gegeben hat? Wir gaben bereits der Sippe Ibrahims die Schrift und die Weisheit und gaben ihnen gewaltige Herrschaft.
(55) So gab es unter ihnen manche, die daran glaubten, und manche, die davon abhielten. Und die Hölle genügt als Feuerglut.
(56) Wahrlich, diejenigen, die Unsere Zeichen verleugnen, werden Wir einem Feuer aussetzen. Jedes Mal, wenn ihre Haut verbrannt ist, tauschen Wir sie ihnen gegen eine andere Haut aus, damit sie die Strafe kosten. Wahrlich, Allah ist allmächtig und allweise.
(57) Diejenigen aber, die glauben und rechtschaffene Werke tun, werden Wir in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig verweilen sie darin. Darin haben sie vollkommen gereinigte Gattinnen; und Wir lassen sie in vollkommenen Schatten eingehen.
(58) Wahrlich, Allah befiehlt euch, die anvertrauten Güter ihren Eigentümern (wieder) auszuhändigen und wenn ihr zwischen den Menschen richtet, in Gerechtigkeit zu richten. Wie trefflich ist das, womit Allah euch ermahnt! Wahrlich, Allah ist allhörend und allsehend.
(59) O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr nun miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang.
(60) Hast du nicht jene gesehen, die behaupten, an das zu glauben, was zu dir (als Offenbarung) hinabgesandt worden ist, und was vor dir hinabgesandt wurde, während sie sich in Entscheidungsfragen an den Taghut (also falsche Gottheiten) wenden wollen, wo ihnen doch befohlen worden ist, sie zu verleugnen? Aber der Satan will sie weit in die Irre führen.
(61) Und wenn zu ihnen gesagt wird: „Kommt her zu dem, was Allah (als Offenbarung) hinabgesandt hat, und zum Gesandten“, siehst du die Heuchler sich nachdrücklich von dir abwenden.
(62) Wie ist es dann (erst), wenn sie ein Unglück trifft für das, was ihre Hände vorausgeschickt haben, sie hierauf zu dir kommen und bei Allah schwören: „Wir wollten (es) ja nur gut machen und Einklang herstellen“?
(63) Jene sind es, von denen Allah weiß, was in ihren Herzen ist. So wende dich von ihnen ab, ermahne sie und sag zu ihnen über sie selbst eindringliche Worte.
(64) Und Wir haben keinen Gesandten geschickt, ohne dass ihm - mit der Erlaubnis Allahs - gehorcht wurde. Und wenn sie, wo sie sich selbst Unrecht zugefügt haben, zu dir kämen und dann Allah um Vergebung bäten, und der Gesandte für sie um Vergebung bäte, würden sie gewiss Allah Reue-Annehmend und barmherzig finden.
(65) Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, worüber sie streiten, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis (vor)finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen.
(66) Und wenn Wir ihnen vorschreiben würden: „Tötet euch selbst oder zieht aus euren Wohnstätten aus“, würden sie dies nicht tun, bis auf wenige von ihnen. Würden sie nun tun, wozu sie ermahnt werden, wäre es gewiss besser für sie und eine größere Stärkung (im Glauben).
(67) Und dann würden Wir ihnen gewiss von Uns aus gewaltigen Lohn geben
(68) und (Wir) würden sie gewiss (auf) einen geraden Weg leiten.
(69) Und wer Allah und dem Gesandten gehorcht, so werden jene mit denjenigen zusammen sein, denen Allah Gunst erwiesen hat unter den Propheten, den Wahrhaftigen, den Märtyrern und den Rechtschaffenen. Und welch gute Gefährten sind jene!
(70) Das ist die Huld von Allah, und Allah genügt als Allwissender.
(71) O die ihr glaubt, nehmt euch in Acht! So rückt in Truppen aus oder rückt alle (zusammen) aus.
(72) Und unter euch gibt es ja gewiss manch einen, der sehr (ver)zögert. Wenn euch dann ein Unglück trifft, sagt er: „Allah hat mir fürwahr eine Gunst erwiesen, da ich nicht mit ihnen zugegen war.“
(73) Wenn euch aber eine Huld von Allah zuteil wird, sagt er ja gewiss, als ob zwischen euch und ihm keine Freundschaft bestanden hätte: „O wäre ich doch mit ihnen zugegen gewesen! So hätte ich einen gewaltigen Erfolg erzielt.“
(74) So sollen diejenigen auf dem Weg Allahs kämpfen, die das diesseitige Leben für das Jenseits verkaufen. Und wer auf dem Weg Allahs kämpft und dann getötet wird oder siegt, dem werden Wir gewaltigen Lohn geben.
(75) Und was ist mit euch, dass ihr nicht auf dem Weg Allahs, und (zwar) für die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern kämpft, die sagen: „Unser Herr, bringe uns aus dieser Ortschaft heraus, deren Bewohner ungerecht sind, und gewähre uns von Dir aus einen Schutzherrn, und gewähre uns von Dir aus einen Helfer.“
(76) Diejenigen, die glauben, kämpfen auf dem Weg Allahs, und diejenigen, die ungläubig sind, kämpfen auf dem Weg des Taghuts (also der falschen Gottheiten). So kämpft gegen die Gefolgsleute des Satans! Wahrlich, die List des Satans ist schwach.
(77) Hast du nicht jene gesehen, zu denen gesagt wurde: „Haltet eure Hände zurück und verrichtet das Gebet und entrichtet die Pflichtabgabe.“ Als ihnen dann aber vorgeschrieben wurde zu kämpfen, fürchtete auf einmal eine Gruppe von ihnen die Menschen, wie (sie) Furcht vor Allah (haben) oder mit noch größerer Furcht, und (sie) sagten: „Unser Herr, warum hast Du uns den Kampf vorgeschrieben? Würdest Du uns doch auf eine kurze Frist zurückstellen!“ Sag: „Der Genuss des Diesseits ist gering, und das Jenseits ist besser für jemanden, der gottesfürchtig ist. Und euch wird nicht um ein Fädchen Unrecht zugefügt.“
(78) Wo immer ihr auch seid, wird euch der Tod erfassen, selbst wenn ihr in hochgebauten Türmen wäret. Und wenn sie etwas Gutes trifft, sagen sie: „Das ist von Allah.“ Und wenn sie etwas Schlechtes trifft, sagen sie: „Das ist von dir.“ Sag: „Alles ist von Allah.“ Was ist mit diesen Leuten, dass sie beinahe keine Aussage verstehen?
(79) Was dich an Gutem trifft, so ist dies von Allah, und was dich an Schlechtem trifft, so ist das von dir selbst. Und Wir schickten dich als Gesandten für die Menschen. Und Allah genügt als Zeuge.
(80) Wer dem Gesandten gehorcht, der hat dadurch Allah gehorcht, und wer sich abkehrt, so haben Wir dich über jene nicht als Hüter entsandt.
(81) Und sie sagen: „(Wir sind dir gegenüber) gehorsam.“ Wenn sie aber von dir weggehen, heckt ein Teil von ihnen etwas anderes aus als was du sagst. Aber Allah schreibt auf, was sie aushecken. So wende dich von ihnen ab und verlasse dich auf Allah. Und Allah genügt als Sachwalter.
(82) Denken sie denn nicht sorgfältig über den Quran nach? Und wenn er von jemand anderem wäre als von Allah, würden sie in ihm gewiss viel Widerspruch finden.
(83) Und wenn ihnen eine Angelegenheit zu (Ohren) kommt, die Sicherheit oder Furcht betrifft, geben sie es bekannt. Wenn sie es jedoch vor den Gesandten und die Befehlshaber unter ihnen brächten, würden es gewiss diejenigen unter ihnen wissen, die es (von ihnen) herausfinden (und erschließen) können. Und wenn nicht Allahs Huld über euch und Seine Barmherzigkeit gewesen wären, wäret ihr sicherlich bis auf wenige dem Satan gefolgt.
(84) So kämpfe auf dem Weg Allahs - du wirst nur für dich selbst verantwortlich gemacht - und sporne die Gläubigen an. Vielleicht wird Allah die Gewalt derjenigen, die ungläubig sind, zurückhalten. Und Allah ist (gewiss) stärker an Gewalt und an Bestrafung.
(85) Wer (in) eine(r) gute(n Sache) Fürsprache einlegt, für den wird es einen Anteil daran geben, und wer (in) eine(r) schlechte(n Sache) Fürsprache einlegt, für den wird es ein Gleiches davon geben. Und Allah ist Zeuge (und Bewahrer) über alles.
(86) Und wenn ihr gegrüßt werdet, dann grüßt mit einem schöneren (zurück) oder erwidert ihn. Wahrlich, Allah ist Abrechner über alles.
(87) Allah - es gibt keinen (zu Recht angebeteten) Gott außer Ihm. Er wird euch ganz gewiss zum Tag der Auferstehung versammeln, an dem es keine Ungewissheit gibt. Und wer ist wahrhaftiger als Allah in seiner Aussage?
(88) Was ist denn mit euch, dass ihr hinsichtlich der Heuchler (in) zwei Gruppierungen (gespalten) seid, wo doch Allah sie wegen dessen, was sie (an Taten) erworben haben, (zur Irreleitung) umgekehrt hat? Wollt ihr denn rechtleiten, wen Allah hat in die Irre gehen lassen? Wen aber Allah in die Irre gehen lässt, für den wirst du keinen Weg finden.
(89) Sie möchten gern, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so dass ihr (alle) gleich seiet. So nehmt sie euch nicht zu Vertrauten, bevor sie nicht auf dem Weg Allahs auswandern! Sollten sie sich jedoch abkehren, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch von ihnen weder Schutzherren noch Helfer.
(90) Ausgenommen sind diejenigen, die sich einem Volk anschließen, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht oder die zu euch gekommen sind, weil ihre Brüste bedrückt sind, gegen euch zu kämpfen oder gegen ihr (eigenes) Volk zu kämpfen. Und wenn Allah gewollt hätte, hätte Er ihnen gewiss Gewalt über euch gegeben und dann hätten sie ja gegen euch gekämpft. Wenn sie sich jedoch von euch fernhalten und dann nicht gegen euch kämpfen, sondern Frieden anbieten, so hat euch Allah keine Veranlassung gegeben, gegen sie (vorzugehen).
(91) Ihr werdet andere finden, die vor euch Sicherheit und vor ihrem (eigenen) Volk Sicherheit wollen. Jedes Mal, wenn sie wieder der Versuchung ausgesetzt sind, werden sie in ihr zu Fall gebracht. Sollten sie sich nun nicht von euch fernhalten und euch weder den Frieden anbieten, noch ihre Hände zurückhalten, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr auf sie trefft. Und über jene haben Wir euch deutliche Gewalt verliehen.
(92) Und es steht einem Gläubigen keinesfalls zu, dass er einen (anderen) Gläubigen töten, es sei denn (es geschieht) aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet, der hat einen gläubigen Sklaven zu befreien und ein Blutgeld an seine Angehörigen zu zahlen, es sei denn, sie erlassen es (ihm) als Almosen. Wenn nun er (also der Getötete) zu einem euch feindlichen Volk gehörte und er ein Gläubiger war, dann soll ein gläubiger Sklave befreit werden. Und wenn er zu einem Volk gehörte, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, dann ist ein Blutgeld an seine Angehörigen zu zahlen und ein gläubiger Sklave zu befreien. Wer aber nicht die Möglichkeit dazu hat, soll zwei aufeinanderfolgende Monate fasten - als eine Reue vor Allah. Und Allah ist allwissend und allweise.
(93) Und wer einen Gläubigen absichtlich tötet, so ist dessen Vergeltung die Hölle, ewig verweilt er darin. Und Allah zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm eine gewaltige Strafe.
(94) O die ihr glaubt, wenn ihr auf dem Weg Allahs umherreist, dann vergewissert euch und sagt nicht zu einem, der euch den Friedensgruß (und Islam) entgegenbringt: „Du bist kein Gläubiger!“, wobei ihr nach den Glücksgütern des diesseitigen Lebens trachtet. Doch bei Allah ist Gutes in Fülle. So wart ihr zuvor (auch), aber dann hat Allah euch eine Wohltat erwiesen. Demnach vergewissert euch. Wahrlich, Allah ist kundig dessen, was ihr tut.
(95) Nicht gleich sind diejenigen unter den Gläubigen, die sitzenbleiben - außer denjenigen, die eine Schädigung haben - (und) den Sichabmühenden (arab. „Mujahidun“) auf dem Weg Allahs mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person. Allah hat die Sichabmühenden mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person gegenüber den Sitzengebliebenen bevorzugt. Aber allen hat Allah Gutes versprochen. Doch hat Allah die Sichabmühenden gegenüber den Sitzengebliebenen mit gewaltigem Lohn bevorzugt,
(96) mit Rangstufen von Ihm sowie Vergebung und Barmherzigkeit. Und Allah ist allvergebend und barmherzig.
(97) Wahrlich, diejenigen, die die Engel abberufen, während sie sich selbst Unrecht tun, (zu jenen) sagen sie: „Worin habt ihr euch befunden?“ Sie sagen: „Wir waren Unterdrückte im Lande.“ Sie (also die Engel) sagen: „War denn die Erde Allahs nicht weit (und groß genug), so dass ihr auf ihr hättet auswandern können?“ Jene aber, - ihr Zufluchtsort wird die Hölle sein, und (wie) schlecht ist der Ausgang!
(98) Ausgenommen (sind) die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern, die keine Möglichkeit haben auszuwandern und keinen (Aus)weg vorfinden.
(99) So wird jenen Allah vielleicht verzeihen. Und Allah ist allverzeihend und allvergebend.
(100) Und wer auf dem Allahs auswandert, wird auf der Erde viele Zufluchtsstätten und Wohlstand finden. Und wer sein Haus auswandernd zu Allah und zu Seinem Gesandten verlässt und ihn hierauf der Tod erfasst, so fällt es Allah zu, ihm seinen Lohn (zu geben). Und Allah ist allvergebend und barmherzig.
(101) Und wenn ihr im Land umherreist, so ist es kein Vergehen für euch, das Gebet abzukürzen, wenn ihr befürchtet, diejenigen, die ungläubig sind, könnten euch überfallen. Wahrlich, die Ungläubigen sind euch ja ein offenkundiger Feind.
(102) Und wenn du unter ihnen bist und nun für sie das Gebet leitest, dann soll sich eine Gruppe von ihnen mit dir aufstellen, doch sollen sie ihre Waffen nehmen. Wenn sie (also die Betenden) sich dann niedergeworfen haben, sollen sie hinter euch treten, und eine andere Gruppe, die noch nicht gebetet hat, soll (nach vorne) kommen. Und sie sollen dann (auch) mit dir beten; doch sollen sie auf der Hut sein und ihre Waffen nehmen. Diejenigen, die ungläubig sind, möchten, dass ihr eure Waffen und eure Sachen außer Acht lasst, so dass sie euch überfallen (können). Und es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr unter Regen zu leiden habt oder krank seid, dass ihr eure Waffen ablegt. Aber seid auf eurer Hut. Wahrlich, Allah bereitet für die Ungläubigen schmachvolle Strafe.
(103) Und wenn ihr das Gebet (verrichtet und) vollzogen habt, dann gedenkt Allahs stehend, sitzend und auf euren Seiten (liegend). Wenn ihr dann die (Gemüts)ruhe gefunden habt, so verrichtet das Gebet (wie üblich). Wahrlich, das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.
(104) Und lasst nicht nach, dem Volk (der feindlichen Ungläubigen) entgegenzutreten. Wenn ihr zu leiden habt, so haben sie (auch) zu leiden wie ihr. Ihr aber habt von Allah zu erhoffen, was sie nicht zu erhoffen haben. Und Allah ist allwissend und allweise.
(105) Wahrlich, Wir haben dir das Buch mit der Wahrheit hinabgesandt, damit du zwischen den Menschen richtest mit dem, was Allah dir gezeigt hat. Und sei ja kein Verfechter der Verräter!
(106) Und bitte Allah um Vergebung. Wahrlich, Allah ist allvergebend und barmherzig.
(107) Und streite nicht zur Verteidigung derer, die sich selbst betrügen. Wahrlich, Allah liebt nicht, wer ein Verräter und Sünder ist.
(108) Sie verbergen sich vor den Menschen; verbergen sich jedoch nicht vor Allah, wo Er doch bei ihnen ist, wenn sie an Worten aushecken, womit Er nicht zufrieden ist. Und Allah umfasst, was sie tun.
(109) Ihr da seid es doch, die ihr im diesseitigen Leben zu ihrer Verteidigung gestritten habt. Wer wird aber am Tag der Auferstehung mit Allah für sie (und ihre Verteidigung) streiten, oder wer wird (dann) ihr Sachwalter sein?
(110) Und wer etwas Schlechtes tut oder sich selbst Unrecht zufügt und hierauf Allah um Vergebung bittet, der wird Allah allvergebend und barmherzig (vor)finden.
(111) Und wer eine Sünde erworben hat, der hat sie nur gegen sich selbst erworben. Und Allah ist allwissend und allweise.
(112) Und wer eine Verfehlung oder eine Sünde erworben hat und sie hierauf einem Unschuldigen vorwirft, der lädt damit fürwahr Verleumdung und deutliche Sünde auf sich.
(113) Und wenn nicht die Huld Allahs gegen dich und Seine Barmherzigkeit gewesen wären, hätte eine Gruppe von ihnen gewiss vorgehabt, dich in die Irre zu führen. Aber sie führen nur sich selbst in die Irre und fügen dir keinerlei Schaden zu. Und Allah hat dir die Schrift und die Weisheit hinabgesandt und dich gelehrt, dessen du (vorher) nicht kundig warst. Und Allahs Huld dir gegenüber ist groß.
(114) Nichts Gutes ist in vielen ihrer vertraulichen Gespräche, außer bei denen, die eine Almose, Rechtes oder Aussöhnung unter den Menschen befehlen. Und wer dies im Trachten nach der Zufriedenheit Allahs tut, dem werden Wir gewaltigen Lohn geben.
(115) Und wer dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, den werden Wir dem zukehren, dem er sich zugewandt hat, und ihn der Hölle aussetzen, und (wie) schlecht ist der Ausgang!
(116) Wahrlich, Allah vergibt nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. Und wer Allah (etwas) beigesellt, der ist gewiss weit abgeirrt.
(117) Sie rufen außer Ihm nur weibliche (Gottheiten) an, und sie rufen nur einen rebellischen Satan an.
(118) Verflucht hat ihn (also den Satan) Allah. Und er (der Satan) sagte: „Ich werde von Deinen Dienern ganz gewiss einen festgesetzten Anteil nehmen,
(119) und ich werde sie ganz gewiss in die Irre führen und ganz gewiss in ihnen Wünsche erwecken und ihnen ganz gewiss anordnen, und so werden sie ganz gewiss die Ohren des Viehs abschneiden; und ich werde ihnen ganz gewiss befehlen, und so werden sie ja die Schöpfung Allahs verändern.“ Und wer sich den Satan anstatt Allahs zum Schutzherrn nimmt, der hat gewiss einen offenkundigen Verlust erlitten.
(120) Er macht ihnen (zwar) Versprechungen und erweckt in ihnen Wünsche; aber was ihnen der Satan verspricht, sind nur trügerische Versprechungen.
(121) Jene - ihr Zufluchtsort wird die Hölle sein - und sie werden aus ihr kein Entrinnen finden.
(122) Und diejenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, diese werden Wir in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig und immer verweilen sie darin – Allahs Versprechen in Wahrheit. Und wer ist wahrhaftiger als Allah in Seinen Aussagen?
(123) Es geht weder nach euren Wünschen noch nach den Wünschen der Leute der Schrift. Wer Schlechtes tut, dem wird es vergolten, und er findet für sich neben Allah weder einen Schutzherrn noch einen Helfer.
(124) Und wer etwas an rechtschaffenen Werken tut, sei es Mann oder Frau, und dabei gläubig ist, so werden jene in den (Paradies)garten eingehen, und ihnen wird nicht (im Ausmaß) eines Dattelkerngrübchens Unrecht zugefügt.
(125) Wer hat denn eine bessere Religion als wer sein Gesicht Allah hingibt und dabei ein Gutes-Tuender ist (arab. „Muhsin“) und der Gemeinschaft Ibrahims folgt, (als) Anhänger des rechten Glaubens? Und Allah nahm sich Ibrahim zum nahestehenden Freund.
(126) Und Allah gehört (alles), was in den Himmeln und was auf der Erde ist. Und Allah umfasst alles.
(127) Und sie fragen dich nach der Belehrung über die Frauen. Sag: „Allah belehrt euch über sie, und was euch im Buch verlesen wird über die weiblichen Waisen, denen ihr nicht gebt, was ihnen zugesprochen wurde, und die ihr zu heiraten begehrt, und (ebenso belehrt Er euch über) die Schwachen unter den Kindern, und dass ihr gegenüber den Waisen Gerechtigkeit walten lasst.“ Und was immer ihr an Gutem tut, so weiß Allah gewiss darüber Bescheid.
(128) Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Widersetzlichkeit oder Meidung befürchtet, so ist es kein Vergehen für sie (beide), sich in Frieden zu einigen; denn friedliche Einigung ist besser. Und die Seelen sind für die Habsucht zugänglich. Doch wenn ihr wohltätig und gottesfürchtig seid, so ist Allah gewiss dessen kundig, was ihr tut.
(129) Und ihr werdet zwischen den Frauen nicht gerecht handeln können, auch wenn ihr danach trachtet. So neigt euch nicht gänzlich hin (von einer weg zu der anderen), so dass ihr sie gleichsam in der Schwebe lasst. Und wenn ihr (es) wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, so ist Allah gewiss allvergebend und barmherzig.
(130) Und wenn die beiden sich trennen, wird Allah jeden aus Seiner Fülle bereichern. Und Allah ist allumfassend und allweise.
(131) Und Allah gehört (alles), was in den Himmeln und was auf der Erde ist. Und Wir haben bereits denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, und euch anbefohlen: „Fürchtet Allah!“ Wenn ihr aber ungläubig seid, so gehört Allah gewiss (alles), was in den Himmeln und was auf der Erde ist. Und Allah ist unbedürftig und lobenswürdig.
(132) Und Allah gehört (alles), was in den Himmeln und was auf der Erde ist, und Allah genügt als Sachwalter.
(133) Wenn Er will, lässt Er euch vergehen, o ihr Menschen, und bringt andere. Und Allah ist (ja) dazu fähig.
(134) Wer immer die Belohnung des Diesseits will, so ist bei Allah die Belohnung des Diesseits und des Jenseits. Und Allah ist allhörend und allsehend.
(135) O die ihr glaubt, seid Wahrer der Gerechtigkeit, Zeugen für Allah, auch wenn es gegen euch selbst oder die Eltern oder die nächsten Verwandten sein sollte! Ob er (also der Betreffende) reich oder arm ist, so steht Allah diesen beiden näher. So folgt nicht der Neigung, dass ihr nicht gerecht handelt! Wenn ihr (die Wahrheit) verdreht oder euch (davon) abwendet, so ist Allah gewiss dessen kundig, was ihr tut.
(136) O die ihr glaubt, glaubt an Allah und an Seinen Gesandten und an das Buch, das Er Seinem Gesandten offenbart und die Schrift, die Er zuvor hinabgesandt hat. Und wer Allah, Seine Engel, Seine Schriften, Seine Gesandten und den Jüngsten Tag verleugnet, der ist gewiss weit abgeirrt.
(137) Wahrlich, diejenigen, die gläubig sind und hierauf ungläubig werden, hierauf (wieder) gläubig werden, hierauf (wieder) ungläubig werden und dann an Unglauben zunehmen - es ist nicht Allahs (Wille), ihnen zu vergeben noch sie einen (rechten) Weg zu leiten.
(138) Verkünde den Heuchlern, dass es für sie schmerzhafte Strafe geben wird,
(139) (für diejenigen,) die die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Schutzherren nehmen. Begehren sie (etwa) Macht bei ihnen (zu finden)? Denn wahrlich, alle Macht gehört Allah.
(140) Und Er hat euch (ja) bereits im Buch offenbart: Wenn ihr hört, dass man Allahs Zeichen verleugnet und sich über sie lustig macht, dann sitzt nicht mit ihnen (zusammen), bis sie auf ein anderes Gespräch(sthema) eingehen. Ansonsten seid ihr gewiss ihnen gleich. Wahrlich, Allah wird die Heuchler und die Ungläubigen alle in der Hölle versammeln.
(141) Diejenigen, die euch gegenüber abwarten: Wenn euch ein entscheidender Sieg von Allah bestimmt ist, sagen sie: „Waren wir denn nicht mit euch gewesen?“ Wenn aber dann den Ungläubigen ein Sieg bestimmt ist, sagen sie: „Haben wir uns nicht eurer (Angelegenheiten) bemächtigt und die Gläubigen von euch abgehalten?“ Aber Allah wird zwischen euch am Tag der Auferstehung richten. Und Allah wird den Ungläubigen keine Möglichkeit geben (, um) gegen die Gläubigen (vorzugehen).
(142) Wahrlich, die Heuchler wollen Allah täuschen, doch ist Er es, der sie täuscht. Und wenn sie sich zum Gebet hinstellen, stellen sie sich (nur) schwerfällig (und faul) hin, wobei sie von den Menschen gesehen werden wollen, und sie gedenken Allahs nur wenig.
(143) (Sie sind) hin und her schwankend - weder zu diesen noch zu jenen (gehörend); und wen Allah in die Irre gehen lässt, für den wirst du keinen Weg finden.
(144) O die ihr glaubt, nehmt nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Schutzherren! Wollt ihr denn Allah eine klare Handhabe gegen euch liefern?
(145) Wahrlich, die Heuchler werden sich auf dem untersten Grund des (Höllen)feuers befinden, und du wirst für sie keinen Helfer finden,
(146) - ausgenommen sind diejenigen, die bereuen und (sich) verbessern und an Allah festhalten und ihre Religion aufrichtig für Allah ausüben; so werden jene mit den Gläubigen sein. Und Allah wird den Gläubigen gewaltigen Lohn geben.
(147) Warum sollte Allah euch strafen, wenn ihr dankbar und gläubig seid? Und Allah ist dankbar und allwissend.
(148) Allah liebt nicht den laut vernehmbaren Gebrauch von schlechten Worten, außer durch jemanden, dem Unrecht zugefügt worden ist. Und Allah ist allhörend und allwissend.
(149) Ob ihr etwas Gutes offenlegt, oder es verbergt, oder etwas Schlechtes verzeiht - so ist Allah gewiss allverzeihend und allmächtig.
(150) Wahrlich, diejenigen, die Allah und Seine Gesandten verleugnen und zwischen Allah und Seinen Gesandten einen Unterschied machen wollen und sagen: „Wir glauben an die einen und verleugnen die anderen“, und einen Weg dazwischen einschlagen wollen,
(151) jene sind die wahren Ungläubigen. Und für die Ungläubigen haben Wir schmachvolle Strafe bereitet.
(152) Und denjenigen aber, die an Allah und Seine Gesandten glauben und keinen Unterschied zwischen einem von ihnen machen, denen wird Er ihre Löhne geben. Und Allah ist allvergebend und barmherzig.
(153) Die Leute der Schrift fragen dich (vorschlagend), dass du zu ihnen vom Himmel ein Buch herabkommen lässt. Sie haben von Musa bereits etwas noch Größeres als das verlangt, denn sie sagten: „Zeige uns Allah unverhüllt!“. Da ergriff sie der Donnerschlag wegen ihrer Ungerechtigkeit. Hierauf nahmen sie das Kalb an, nachdem die klaren Beweise sie erreichten. Aber Wir verziehen es und gaben Musa deutliche Macht.
(154) Und Wir hoben den Berg über sie bei (der Entgegennahme) ihres Abkommens empor. Und Wir sagten zu ihnen: „Tretet durch das Tor ein, (und hierbei) euch niederwerfend!“. Und Wir sagten zu ihnen: „Übertretet nicht am Sabbat!“. Und Wir trafen mit ihnen ein festes Abkommen.
(155) (Verflucht sind sie) dafür, dass sie ihr Abkommen brachen und aufgrund ihrer Verleugnung der Zeichen Allahs und (aufgrund) der Tötung der Propheten (und dies) zu Unrecht und ihrer Aussage: „Unsere Herzen sind verhüllt.“ Nein! Vielmehr hat Allah sie (also ihre Herzen) mit ihrem Unglauben nützt. So glauben sie nur wenig.
(156) Und (sie sind auch verflucht) aufgrund ihres Unglaubens und ihrer Aussage gegenüber Maryam, (nämlich) eine schwerwiegende Verleumdung.
(157) Und (sie sind auch verflucht) aufgrund ihrer Aussage: „Wahrlich, wir haben Al-Masih 'Isa, den Sohn Maryams, den Gesandten Allahs getötet.“ Aber sie haben ihn weder getötet noch gekreuzigt, jedoch erschien es ihnen so. Und diejenigen, die sich darüber uneinig sind, befinden sich fürwahr im Zweifel darüber. Sie haben kein Wissen darüber, außer der Befolgung von Mutmaßungen. Und sie haben ihn nicht mit Gewissheit getötet!
(158) Vielmehr hat Allah ihn zu Sich erhoben. Und Allah ist allmächtig und allweise.
(159) Und es gibt keinen unter den Leuten der Schrift, der nicht noch vor dessen Tod ganz gewiss an ihn glauben wird. Und am Tag der Auferstehung wird er Zeuge über sie sein.
(160) Aufgrund der Ungerechtigkeit derer, die dem Judentum angehören, haben Wir ihnen gute Dinge verboten, die ihnen erlaubt waren, und weil sie viel vom Weg Allahs abhielten,
(161) und (auch aufgrund) ihrer Annahme von Zinsen, wo es ihnen doch verboten worden war, und (aufgrund) ihres Verzehrens des Besitzes der Menschen auf nichtige Weise. Und Wir haben den Ungläubigen unter ihnen schmerzhafte Strafe bereitet.
(162) Aber diejenigen unter ihnen, die im Wissen fest gegründet sind, und die Gläubigen glauben an das, was zu dir (an Offenbarung) hinabgesandt worden ist und was vor dir hinabgesandt wurde; und diejenigen, die das Gebet verrichten und die Pflichtabgabe entrichten und an Allah und den Jüngsten Tag glauben. Jenen werden Wir gewaltigen Lohn geben.
(163) Wahrlich, Wir haben dir (Offenbarung) eingegeben, wie Wir (auch) Nuh und den Propheten nach ihm (Offenbarung) eingegeben haben. Und Wir haben Ibrahim, Isma'il, Ishaq, Ya'qub, den (Propheten unter den) Enkeln (Ya'qubs), 'Isa, Ayyub, Yunus, Harun und Sulayman (Offenbarung) eingegeben. Und Dawud haben Wir den Zabur gegeben.
(164) Und (Wir schickten) Gesandte, über die Wir dir schon zuvor berichtet haben, und andere, über die Wir dir nicht berichtet haben. Und zu Musa hat Allah unmittelbar gesprochen.
(165) (Wir schickten) Gesandte als Verkünder froher Botschaft und als Überbringer von Warnungen, damit die Menschen nach den Gesandten kein Argument gegen Allah haben. Und Allah ist allmächtig und allweise.
(166) Aber Allah bezeugt, was Er zu dir (als Offenbarung) hinabgesandt hat; er hat es mit Seinem Wissen hinabgesandt. Und (auch) die Engel bezeugen es. Und Allah genügt als Zeuge.
(167) Wahrlich, diejenigen, die ungläubig sind und vom Weg Allahs abhalten, sind gewiss weit abgeirrt.
(168) Wahrlich, für diejenigen, die ungläubig sind und Unrecht tun, ist Allahs nicht (gewillt), ihnen zu vergeben noch sie einen (rechten) Weg zu leiten,
(169) außer dem Weg zur Hölle, ewig verweilen sie darin. Und dies ist Allah ein Leichtes.
(170) O ihr Menschen, der Gesandte ist bereits mit der Wahrheit von eurem Herrn zu euch gekommen. So glaubt (an ihn), (denn) das ist besser für euch. Wenn ihr aber ungläubig seid, so gehört fürwahr Allah (alles), was in den Himmeln und was auf der Erde ist. Und Allah ist allwissend und allweise.
(171) O Leute der Schrift, übertreibt nicht in eurer Religion und sagt über Allah nur die Wahrheit aus! Wahrlich, Al-Masih 'Isa, der Sohn Maryams, ist nur der Gesandte Allahs und Sein Wort, das Er Maryam entbot, und ein Geist von Ihm. So glaubt an Allah und an Seine Gesandten und sagt nicht „Drei“. Hört auf (damit), das ist besser für euch! Wahrlich, Allah ist nur ein einziger Gott. Gepriesen sei Er darüber, dass Er ein Kind haben sollte! Ihm gehört (alles), was in den Himmeln und auf der Erde ist, und Allah genügt als Sachwalter.
(172) Al-Masih wird es nicht von sich weisen (und hochmütig sein), ein Diener Allahs zu sein, auch nicht die (Allah) nahegestellten Engel. Und wer es von sich weist, Ihm zu dienen, und sich hochmütig verhält, so wird Er sie alle zu Sich versammeln.
(173) Was nun diejenigen angeht, die glauben und rechtschaffene Werke tun, so wird Er ihnen ihren Lohn in vollem Maß zukommen lassen und ihnen von Seiner Huld noch mehr erweisen. Was aber diejenigen angeht, die es von sich weisen und hochmütig sind, so wird Er sie mit schmerzhafter Strafe peinigen. Und sie werden für sich anstatt Allahs weder Schutzherrn noch Helfer finden.
(174) O ihr Menschen, zu euch ist bereits ein Beweis von eurem Herrn gekommen, und Wir haben zu euch ein klares Licht hinabgesandt.
(175) Was nun diejenigen angeht, die an Allah glauben und an Ihm festhalten, so wird Er sie in Barmherzigkeit und Huld von Ihm einführen und sie auf einem geraden Weg zu Sich leiten.
(176) Sie fragen dich um Belehrung. Sag: „Allah belehrt euch über den Erbanteil der Seitenverwandtschaft.“ Wenn ein Mann umkommt, der keine Kinder hat, aber eine Schwester, dann steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterlässt. Und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen (beiden) zwei Drittel dessen zu, was er hinterlässt. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann kommt einem männlichen Geschlechts genausoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Allah verdeutlicht (es) euch, damit ihr (nicht) in die Irre geht. Und Allah weiß über alles Bescheid.