(1) (Das ist) eine Lossagung vonseiten Allahs und Seines Gesandten an diejenigen unter den Götzendienern, mit denen ihr einen Vertrag abgeschlossen habt.
(2) So zieht nun im Land vier Monate umher und wisst, dass ihr euch Allah nicht entziehen könnt, und dass Allah die Ungläubigen in Schande stürzt!
(3) Und (das ist) eine Bekanntmachung vonseiten Allahs und Seines Gesandten an die Menschen am Tag der großen Pilgerfahrt, dass Allah Sich frei sagt von den Götzendienern, und (ebenso) Sein Gesandter. Wenn ihr nun bereut, so ist es besser für euch. Wenn ihr euch jedoch abkehrt, so wisst, dass ihr euch Allah nicht entziehen könnt! Und verkünde denen, die ungläubig sind, schmerzhafte Strafe!
(4) Ausgenommen sind die Götzendiener, mit denen ihr einen Vertrag abgeschlossen habt und die euch hierauf nichts verringert (und den Vertrag nicht gebrochen) haben, und niemandem gegen euch beigestanden haben. So erfüllt ihnen gegenüber ihren Vertrag bis zu der ihnen eingeräumten Frist! Wahrlich, Allah liebt die Gottesfürchtigen.
(5) Wenn nun die Schutzmonate verstrichen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf! Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Pflichtabgabe entrichten, dann lasst sie ihres Weges ziehen! Wahrlich, Allah ist allvergebend und barmherzig.
(6) Und wenn einer von den Götzendienern dich um Schutz bittet, dann gewähre ihm Schutz, bis er das Wort Allahs hört. Hierauf lasse ihn den Ort erreichen, wo er in Sicherheit ist. Dies, weil sie Leute sind, die nicht Bescheid wissen.
(7) Wie soll es denn für die Götzendiener bei Allah und bei Seinem Gesandten einen Vertrag geben, außer (für) diejenigen, mit denen ihr bei der geschützten (Haram-)Gebetsstätte einen Vertrag abgeschlossen habt? Solange sie sich euch gegenüber recht verhalten, verhaltet auch ihr euch ihnen gegenüber recht. Wahrlich, Allah liebt die Gottesfürchtigen.
(8) Wie (soll es einen Vertrag geben), wo sie doch, wenn sie die Oberhand über euch bekommen, euch gegenüber weder Verwandtschaftsbande noch (Schutz)vertrag beachten? Sie stellen euch mit ihren Mündern zufrieden, aber ihre Herzen verweigern (den Glauben). Und die meisten von ihnen sind Frevler.
(9) Sie haben die Zeichen Allahs für einen geringen Preis verkauft und somit von Seinem Weg abgehalten. Wahrlich, wie schlecht ist das, was sie zu tun pflegten.
(10) Sie beachten gegenüber einem Gläubigen weder Verwandtschaftsbande noch (Schutz)vertrag. Und jene sind die Übertreter.
(11) Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Pflichtabgabe entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion. Und Wir legen die Zeichen ausführlich dar für Leute, die Bescheid wissen.
(12) Wenn sie aber ihre Eide nach Vertragsabschluss brechen und eure Religion schmähen, dann kämpft gegen die Anführer des Unglaubens. Wahrlich, es gibt für sie ja keine Eide. Und vielleicht werden sie dann aufhören.
(13) Wollt ihr denn nicht gegen Leute kämpfen, die ihre Eide gebrochen haben und vorhatten, den Gesandten zu vertreiben, wobei sie zuerst (mit dem Kampf) gegen euch anfingen? Fürchtet ihr sie etwas? So hat Allah hat ein größeres Anrecht darauf, dass ihr Ihn fürchtet, wenn ihr Gläubige seid.
(14) Kämpft gegen sie! Allah wird sie durch eure Hände bestrafen, sie in Schande stürzen, euch gegen sie unterstützen und die Brüste von gläubigen Leuten heilen.
(15) Und (Er wird) den Grimm in ihren Herzen vergehen lassen. Und Allah nimmt die Reue an, von wem Er will. Und Allah ist allwissend und allweise.
(16) Oder meint ihr etwa, dass ihr (in Ruhe) gelassen werdet, ohne dass Allah zuvor diejenigen kenne, die von euch sich abgemüht und außer Allah, Seinem Gesandten und den Gläubigen keinen Vertrauten genommen haben? Und Allah ist kundig dessen, was ihr tut.
(17) Es steht den Götzendienern nicht zu, die Gebetsstätten Allahs zu bevölkern, wo sie den Unglauben gegen sich selbst bezeugen. Die Werke jener werden hinfällig, und im (Höllen)feuer werden sie ewig verweilen.
(18) Wahrlich, die Gebetsstätten Allahs Gebetsstätten bevölkert nur, wer an Allah und den jüngsten Tag glaubt, das Gebet verrichtet, die Pflichtabgabe entrichtet und niemanden außer Allah fürchtet. Vielleicht werden jene zu den Rechtgeleiteten gehören.
(19) Stellt ihr etwa die Tränkung der Pilger und das Bevölkern der geschützten (Haram-)Moschee (den Werken) dessen gleich, der an Allah und den Jüngsten Tag glaubt und sich auf dem Weg Allahs abmüht? Sie sind nicht gleich bei Allah. Und Allah leitet das ungerechte Volk nicht recht.
(20) Diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und sich auf dem Weg Allahs mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person abgemüht haben, haben eine gewaltigere Rang(stufe) bei Allah. Und jene sind die Erfolgreichen.
(21) Ihr Herr verkündet ihnen Barmherzigkeit von sich und Wohlgefallen und (Paradies)gärten, in denen sie beständige Wonne haben.
(22) Ewig und auf immer werden sie darin verweilen. Wahrlich, bei Allah gibt es gewaltigen Lohn.
(23) O die ihr glaubt, nehmt nicht eure Väter und eure Brüder zu Schutzherren, wenn sie den Unglauben mehr lieben als den Glauben! Und diejenigen von euch, die sie zu Vertrauten nehmen, so sind jene die Ungerechten.
(24) Sag: „Wenn eure Väter, eure Söhne, eure Brüder, eure Gattinnen und eure Sippenmitglieder, Besitz, den ihr erworben habt, Handel, dessen Niedergang ihr fürchtet, und Wohnstätten, an denen ihr Gefallen findet, euch lieber sind als Allah und Sein Gesandter und das Abmühen auf Seinem Weg, dann wartet ab, bis Allah mit Seiner Anordnung kommt!“ Und Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht.
(25) Allah hat euch bereits an vielen Orten unterstützt, und auch am Tag von Hunayn, als eure große Zahl euch gefiel, euch aber nichts nutzte. Und die Erde wurde euch eng bei all ihrer Weite. Hierauf kehrtet ihr den Rücken (zur Flucht).
(26) Daraufhin sandte Allah Seine innere Ruhe auf Seinen Gesandten und auf die Gläubigen herab, und Er sandte Heerscharen, die ihr nicht sehen konntet, herab und bestrafte diejenigen, die ungläubig waren. Und dies ist die Vergeltung für die Ungläubigen.
(27) Hierauf vergibt Allah, nach alledem, dem, dem Er (vergeben) will. Und Allah ist allvergebend und barmherzig.
(28) O die ihr glaubt, die Götzendiener sind gewiss (moralisch) unrein, so sollen sie sich der geschützten (Haram-)Moschee nach diesem ihrem Jahr nicht mehr nähern! Und wenn ihr (deshalb) Armut befürchtet, so wird Allah euch durch Seine Huld reich machen, wenn Er will. Wahrlich, Allah ist allwissend und allweise.
(29) Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den Jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, und nicht die Religion der Wahrheit befolgen - von denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde -, bis sie die Jizyah(-Steuer) aus der Hand entrichten, während sie hierbei unterwürfig sind!
(30) Und die Juden sagen: „'Uzayr ist der Sohn Allahs“, und die Christen sagen: „Al-Masih ist der Sohn Allahs.“ Dies sind ihre Worte aus ihren (eigenen) Mündern. Sie führen hierbei ähnliche Worte an, wie diejenigen, die zuvor ungläubig waren. Allah vernichte sie! Wie sie sich doch (von der Wahrheit) abwenden!
(31) Sie haben ihre Gelehrten und ihre Mönche zu Herren genommen außer Allah, sowie Al-Masih Ibn Maryam, wo ihnen doch nur befohlen worden ist, einem einzigen Gott zu dienen. Es gibt keine (zu Recht angebetete) Gottheit außer Ihm. Gepriesen sei Er! (Erhaben ist Er) über das, was sie (Ihm) beigesellen.
(32) Sie wollen das Licht Allahs mit ihren Mündern auslöschen. Aber Allah verweigert (das), außer dass Er Sein Licht vollendet, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist.
(33) Er ist es, Der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der Religion der Wahrheit gesandt hat, um ihr die Oberhand über alle Religion zu geben, auch wenn es den Götzendienern zuwider ist.
(34) O die ihr glaubt, viele von den Gelehrten und den Mönchen verschlingen ja den Besitz der Menschen auf nichtige Weise und halten vom Weg Allahs ab. Und diejenigen, die Gold und Silber horten und es nicht auf dem Weg Allahs ausgeben, so verkünde ihnen schmerzhafte Strafe.
(35) Am Tag, an dem im Feuer der Hölle darüber heißgemacht wird und damit ihre Stirnen, ihre Seiten und ihre Rücken gebrandmarkt werden (und gesagt wird): „Das ist, was ihr für euch selbst gehortet habt. So kostet, was ihr zu horten pflegtet!“
(36) Wahrlich, die Anzahl der Monate bei Allah ist zwölf Monate, im Buch Allahs (festgelegt) am Tag, an dem Er die Himmel und die Erde erschaffen hat. Davon sind vier geschützt. Dies ist die richtige Religion. So fügt euch selbst in ihnen kein Unrecht zu. Und kämpft gegen die Götzendiener allesamt wie sie gegen euch allesamt kämpfen! Und wisst, dass Allah mit den Gottesfürchtigen ist!
(37) Wahrlich, das Verschieben eines Monats zeugt von (noch) mehr Unglauben. Damit werden diejenigen, die ungläubig sind, in die Irre geführt; sie erklären ihn in einem Jahr für ungeschützt und in einem (anderen) Jahr für geschützt, um der Anzahl dessen gleichzukommen, was Allah für geschützt erklärt hat. So erklären sie für ungeschützt, was Allah für geschützt erklärt hat. Ihre schlechten Taten sind ihnen ausgeschmückt worden. Und Allah leitet das ungläubige Volk nicht recht.
(38) O die ihr glaubt, was ist mit euch, dass, wenn zu euch gesagt wird: „Rückt aus auf dem Weg Allahs!“, ihr euch schwer zur Erde sinken lasst? Seid ihr (denn) mit dem diesseitigen Leben mehr zufrieden als mit dem Jenseits? So ist der Genuss des diesseitigen Lebens zum (Vergleich mit dem) Jenseits nur gering.
(39) Wenn ihr nicht ausrückt, wird Er euch mit schmerzhafter Strafe bestrafen und euch durch ein anderes Volk ersetzen, und ihr (könnt) Ihm keinerlei Schaden zufügen. Und Allah hat zu allem die Macht.
(40) Wenn ihr ihn nicht unterstützt, so hat Allah ihn bereits (damals) unterstützt, als diejenigen, die ungläubig sind, ihn als einen von Zweien vertrieben; als sie beide in der Höhle waren und er dann zu seinem Gefährten sagte: „Sei nicht traurig! Wahrlich, Allah ist mit uns!“ Da sandte Allah Seine innere Ruhe auf ihn herab und stärkte ihn mit Heerscharen, die ihr nicht sehen konntet, und erniedrigte das Wort derjenigen, die ungläubig waren, während Allahs Wort (doch) das hohe ist. Und Allah ist allmächtig und allweise.
(41) Rückt aus, (ob) leicht oder schwer, und müht euch mit eurem Besitz und eurer eigenen Person auf dem Weg Allahs ab. Dies ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wisst.
(42) Wenn es um nahe Glücksgüter und eine mäßige Reise ginge, würden sie dir gewiss folgen. Aber die Entfernung ist ihnen zu weit. Und sie werden bei Allah schwören: „Wenn wir (es) könnten, würden wir gewiss mit euch hinausziehen.“ Sie stürzen sich dabei selbst ins Verderben. Und Allah weiß, dass sie ja lügen.
(43) Allah verzeihe dir! Warum hast du ihnen erlaubt (, zurückzubleiben), bevor sich dir diejenigen klar gezeigt haben, die wahrhaftig sind, und du die Lügner kennst?
(44) Diejenigen, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben, bitten dich nicht um Erlaubnis, sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person nicht abzumühen. Und Allah ist wissend über die Gottesfürchtigen.
(45) Vielmehr bitten dich nur diejenigen um Erlaubnis, die nicht an Allah und den Jüngsten Tag glauben und deren Herzen zweifeln; so sind sie in ihrem Zweifel am zögern.
(46) Und wenn sie (wirklich) das Hinausziehen gewollt hätten, hätten sie ja Vorbereitungen dazu getroffen. Aber Allah war ihr Ausziehen zuwider, und so erschwerte Er es ihnen (, auszuziehen und hielt sie zurück). Und es wurde gesagt: „Bleibt (daheim) mit den Sitzengebliebenen!“
(47) Wenn sie mit euch hinausgezogen wären, hätten sie euch nur Unheil (und Verderben) gebracht und wären ja unter euch umhergelaufen im Trachten danach, euch der Versuchung auszusetzen. Und unter euch gibt es manche, die immer (wieder) auf sie horchen. Doch Allah ist wissend über die Ungerechten.
(48) Sie haben bereits zuvor danach getrachtet, euch der Versuchung auszusetzen, und haben dir die Angelegenheiten umgekehrt, bis die Wahrheit kam und die Anordnung Allahs erschien, obwohl es ihnen zuwider war.
(49) Und unter ihnen gibt es manche, die sagen: „Erlaube mir (, zurückzubleiben) und setze mich nicht der Versuchung aus!“ Dabei sind sie doch (bereits) in Versuchung gefallen. Und wahrlich, die Hölle umfasst ja die Ungläubigen.
(50) Wenn dich etwas Gutes trifft, ist es ihnen zuwider. Wenn dich jedoch ein Unglück trifft, sagen sie: „Wir haben unsere Angelegenheit schon zuvor selbst übernommen“, und sie kehren um, während sie sich freuen.
(51) Sag: „Uns wird nur das treffen, was Allah für uns geschrieben hat. Er ist unser Schutzherr.“ Und auf Allah sollen sich die Gläubigen verlassen.
(52) Sag: „Erwartet ihr für uns etwas (anderes) als eines der beiden schönsten Dinge? Und wir erwarten für euch, dass Allah euch mit einer Strafe von Ihm trifft oder durch unsere Hände. So wartet nur ab! Wahrlich, Wir warten mit euch ab.“
(53) Sag: „Gebt freiwillig oder widerwillig aus, es wird von euch (ohnehin) nicht angenommen werden! Ihr seid ja frevlerische Leute.“
(54) Und nichts anderes verhindert, dass ihre Spenden von ihnen angenommen werden, als dass sie Allah und Seinen Gesandten verleugnen; und sie begeben sich nur zum Gebet, während sie (hierbei) träge sind; und sie geben nur aus, während sie dies (eigentlich) verabscheuen.
(55) So sollen dir weder ihr Besitz noch ihre Kinder gefallen. Vielmehr will Allah sie damit im diesseitigen Leben bestrafen, und (dass) ihre Seelen (im Tod) dahinschwinden, während sie Ungläubige sind.
(56) Und sie schwören bei Allah, dass sie wirklich zu euch gehören, jedoch gehören sie nicht zu euch, sondern sind Leute, die ängstlich sind.
(57) Wenn sie einen Zufluchtsort oder Höhlen oder (sonst) ein Schlupfloch fänden, würden sie gewiss dorthin flüchten, während sie sich beeilen.
(58) Und unter ihnen gibt es manche, die aufgrund der Almosen gegen dich nörgeln. Wenn ihnen nun davon gegeben wird, sind sie zufrieden. Wenn ihnen aber nichts davon gegeben wird, zeigen sie sogleich Missfallen.
(59) Wenn sie doch mit dem zufrieden wären, was Allah und Sein Gesandter ihnen zukommen ließen, und (sie) sagen würden: „Unsere Genüge ist Allah. Allah wird uns (etwas) von Seiner Huld zukommen lassen und auch Sein Gesandter. Wahrlich, nach Allah steht unser Begehren.“
(60) Wahrlich, die (verpflichtenden) Almosen (also die Zakah) sind nur für die Armen und Bedürftigen und für die mit der Verwaltung (der Zakah) Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen, und für die (Befreiung von) Sklaven und für die Schuldner, und auf dem Weg Allahs und für den Sohn des Weges; (dies ist) eine Vorschrift von Allah. Und Allah ist allwissend, allweise.
(61) Und unter ihnen gibt es diejenigen, die dem Propheten Leid zufügen und sagen: „Er ist ein Ohr (, der jedem zuhört).“ Sag: „(Er ist) ein Ohr des Guten für euch. Er glaubt an Allah und glaubt den Gläubigen, und (er ist) eine Barmherzigkeit für diejenigen von euch, die glauben.“ Für diejenigen aber, die dem Gesandten Allahs Leid zufügen, wird es schmerzhafte Strafe geben.
(62) Sie schwören euch bei Allah, um euch zufriedenzustellen. Aber Allah - und (auch) Sein Gesandter - hat eher Anrecht darauf, dass sie Ihn zufriedenstellen, wenn sie Gläubige sind.
(63) Haben sie denn nicht gewusst, dass es für denjenigen, der Allah und Seinem Gesandten zuwiderhandelt, das Feuer der Hölle gibt, ewig darin zu verweilen? Dies ist die gewaltige Schande.
(64) Die Heuchler befürchten, dass eine Surah über sie offenbart werden könnte, die ihnen kundtut, was in ihren Herzen ist. Sag: „Macht euch (nur) lustig! Allah wird herausbringen, was ihr befürchtet.“
(65) Und wenn du sie fragst, werden sie ganz gewiss sagen: „Wir haben ja nur (schweifende) Gespräche geführt und gescherzt.“ Sag: „Habt ihr euch denn über Allah und Seine Zeichen und Seinen Gesandten lustig gemacht?“
(66) Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden, (und dies) nach eurem Glauben. Wenn Wir (auch) einem Teil von euch verzeihen sollten, so strafen Wir einen (anderen) Teil (dafür), dass sie Übeltäter waren.
(67) Die Heuchler und die Heuchlerinnen stammen voneinander. Sie gebieten das Verwerfliche und verbieten das Rechte und halten (geizig) ihre Hände geschlossen. Sie haben Allah vergessen, und so hat Er sie vergessen. Wahrlich, die Heuchler sind (ja) die Frevler.
(68) Allah hat den Heuchlern und den Heuchlerinnen und den Ungläubigen das Feuer der Hölle versprochen, ewig darin zu verweilen. Es ist ihre Genüge. Und Allah hat sie verflucht, und für sie gibt es beständige Strafe.
(69) (Es ist) wie mit denen, die vor euch waren. Sie hatten stärkere Kraft als ihr und mehr Besitz und Kinder. So genossen sie ihren Anteil, und dann habt ihr euren Anteil genossen, wie diejenigen, die vor euch waren, ihren Anteil genossen haben. Und ihr habt (schweifende) Gespräche geführt, wie sie (auch schweifende) Gespräche führten. Die Werke jener sind im Diesseits und im Jenseits hinfällig und jene sind die Verlierer.
(70) Ist ihnen nicht die Kunde von denjenigen zugekommen, die vor ihnen waren, des Volkes Nuhs, der 'Ad und der Thamud, und des Volkes Ibrahims, der Bewohner von Madyan und der umgestürzten Städte (des Volkes Luts)? Ihre Gesandten kamen mit den klaren Beweisen zu ihnen. So hat (ja) nicht Allah ihnen Unrecht getan, sondern sie selbst haben sich Unrecht zugefügt.
(71) Und die gläubigen Männer und Frauen sind einer des anderen Beschützer. Sie gebieten das Rechte und verbieten das Verwerfliche, verrichten das Gebet und entrichten die Pflichtabgabe und gehorchen Allah und Seinem Gesandten. Sie sind jene, denen Allah Sich erbarmen wird. Wahrlich, Allah ist allmächtig und allweise.
(72) Allah hat den gläubigen Männern und Frauen Gärten versprochen, unter denen Bäche fließen, ewig darin zu verweilen, und gute Wohnungen in den Gärten Edens. Und (das) Wohlgefallen von Allah ist aber (noch) größer. Dies ist der gewaltige Erfolg.
(73) O Prophet, mühe dich gegen die Ungläubigen und die Heuchler ab und sei hart gegen sie. Und ihr Zufluchtsort wird die Hölle sein - (und) wie schlimm ist dieser Ausgang!
(74) Sie schwören bei Allah, sie hätten (es) nicht gesagt. Aber sie haben bereits das Wort des Unglaubens gesagt und sind nach ihrem Islam ungläubig geworden. Und sie hatten vor (, das auszuführen), was sie (doch) nicht erreicht haben. Und sie grollten darüber nur, dass Allah - und (auch) Sein Gesandter - sie von Seiner Huld reich gemacht hat. Wenn sie nun bereuen, ist es besser für sie. Wenn sie sich aber abkehren, wird Allah sie mit einer schmerzhaften Strafe im Diesseits und Jenseits bestrafen, und sie werden auf der Erde weder (einen) Schutzherrn noch Helfer haben.
(75) Und unter ihnen gibt es manche, die gegenüber Allah eine Verpflichtung eingegangen sind (und sagen): „Wenn Er uns etwas von Seiner Huld gewährt, werden wir ganz gewiss spenden und ganz gewiss zu den Rechtschaffenen gehören.“
(76) Als Er ihnen dann aber etwas von Seiner Huld zukommen ließ, geizten sie damit, und sie machten kehrt und wandten sich ab.
(77) Da ließ Er in Folge dessen Heuchelei in ihre Herzen setzen bis zum Tag, an dem sie Ihm begegnen werden, (und dies) dafür, dass sie gegenüber Allah brachen, was sie Ihm versprochen hatten, und dass sie zu lügen pflegten.
(78) Haben sie denn nicht gewusst, dass Allah ihr Geheimes und ihre vertraulichen Gespräche kennt und dass Allah der Kenner der verborgenen Dinge ist?
(79) Diejenigen, die gegen die Freiwilligen unter den Gläubigen wegen der Almosen nörgeln und (auch) gegen diejenigen, die nichts als ihre Mühe (als Leistung zu erbringen) finden. So spotten sie über sie - Allah spottet über sie, und für sie gibt es eine schmerzhafte Strafe.
(80) Bitte um Vergebung für sie oder bitte nicht um Vergebung für sie; selbst wenn du (auch) siebzigmal um Vergebung für sie bittest, so wird Allah ihnen doch nicht vergeben. Dies (geschieht deshalb), weil sie Allah und Seinen Gesandten verleugnet haben. Und Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht.
(81) Die Zurückgebliebenen waren froh über ihr Zurückbleiben hinter dem Gesandten Allahs, und es war ihnen zuwider, sich mit ihrem Besitz und mit ihrer eigenen Person auf dem Weg Allahs abzumühen. Und sie sagten: „Rückt nicht in der Hitze aus!“ Sag: „Das Feuer der Hölle ist noch heißer; wenn sie (es doch) verstehen würden!“
(82) So sollen sie ein wenig lachen und sollen häufig weinen als Vergeltung für das, was sie erworben haben.
(83) Wenn Allah dich nun zu einem Teil von ihnen zurückkehren lässt und sie dich um Erlaubnis bitten, hinauszuziehen, dann sag: „Ihr werdet niemals mit mir hinausziehen, und ihr werdet mit mir gegen keinen Feind kämpfen. Ihr seid (ja) das erste Mal schon mit eurem Sitzenbleiben zufrieden gewesen. So bleibt nun (daheim) mit den Zurückgebliebenen!“
(84) Und bete niemals über jemandem von ihnen, der gestorben ist, und stehe nicht an seinem Grab! Sie verleugneten ja Allah und Seinen Gesandten, und sie starben als Frevler.
(85) Und so sollen dir weder ihr Besitz noch ihre Kinder gefallen. Wahrlich, Allah will sie damit ja nur im diesseitigen Leben bestrafen, und (dass) ihre Seelen (im Tod) dahinschwinden, während sie Ungläubige sind.
(86) Und wenn eine Surah (als Offenbarung) hinabgesandt wird: „Glaubt an Allah und müht euch (zusammen) mit Seinem Gesandten ab“, (dann) bitten dich die Wohlhabenden unter ihnen um Erlaubnis und sagen: „Lasse uns (daheim) mit den Sitzengebliebenen sein!“
(87) Sie waren damit zufrieden, (zusammen) mit den Zurückgebliebenen zu sein, und ihre Herzen wurden versiegelt; sodass sie nicht begreifen.
(88) Aber der Gesandte und diejenigen, die mit ihm glaubten, mühten sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person ab. Und sie sind jene, für die es die guten Dinge geben wird, und das sind jene, denen es wohl ergeht.
(89) Allah hat für sie Gärten bereitet, unter denen Bäche fließen, ewig darin zu verweilen; dies ist der gewaltige Erfolg.
(90) Und diejenigen von den Wüstenarabern, die sich entschuldigen wollten, kamen (her), um Erlaubnis zu erhalten. Und (daheim) blieben diejenigen sitzen, die Allah und Seinen Gesandten belogen. Diejenigen von ihnen, die ungläubig sind, wird schmerzhafte Strafe treffen.
(91) Kein Grund zur Bedrängnis (wegen des Zurückbleibens) besteht für die Schwachen, für die Kranken und für diejenigen, die nichts finden, was sie ausgeben (können), wenn sie sich gegenüber Allah und Seinem Gesandten aufrichtig verhalten. Die Gutes Tuenden können nicht belangt werden - und Allah ist allvergebend und barmherzig -,
(92) und (auch) nicht gegen diejenigen, die, als sie zu dir kamen, damit du sie mitreiten lässt, und du sagtest: „Ich finde nichts, worauf ich euch mitreiten lassen kann“, (sie) sich abkehrten, während ihre Augen von Tränen überflossen aus Traurigkeit darüber, dass sie nichts fanden, was sie ausgeben (konnten).
(93) Eine Möglichkeit (zur Belangung) gibt es nur gegen diejenigen, die dich um Erlaubnis bitten, obwohl sie reich sind. Sie waren damit zufrieden, (zusammen) mit den Zurückgebliebenen zu sein. Und Allah hat ihre Herzen versiegelt, sodass sie nicht Bescheid wissen.
(94) Sie werden sich bei euch entschuldigen, wenn ihr zu ihnen zurückkehrt. Sag: „Entschuldigt euch nicht! Wir werden euch keinesfalls glauben. Allah hat uns bereits über einige eurer Nachrichten kundgetan. Und Allah wird euer Tun sehen und (auch) Sein Gesandter. Hierauf werdet ihr zum Kenner des Verborgenen und des Offenbaren zurückgebracht werden, und dann wird Er euch kundtun, was ihr zu tun pflegtet.“
(95) Sie werden euch bei Allah schwören, wenn ihr zu ihnen zurückgekehrt seid, damit ihr von ihnen ablasst. So lasst von ihnen ab, denn sie sind ein Greuel! Und ihr Zufluchtsort ist die Hölle als Vergeltung für das, was sie zu erwerben pflegten.
(96) Sie schwören euch, damit ihr mit ihnen zufrieden seid. Wenn ihr nun mit ihnen zufrieden sein solltet, so ist Allah gewiss nicht zufrieden mit dem Volk der Frevler.
(97) Die Wüstenaraber sind noch mehr ungläubig und heuchlerischer, und es passt eher zu ihnen, dass sie die Grenzen dessen, was Allah zu Seinem Gesandten (als Offenbarung) hinabgesandt hat, nicht kennen. Und Allah ist allwissend und allweise.
(98) Und unter den Wüstenarabern gibt es (auch) manche, die das, was sie (als Spende) ausgeben, als erzwungene Zahlung ansehen und für euch die Schicksalswendungen abwarten. Gegen sie wird die böse Schicksalswendung sein. Und Allah ist allhörend und allwissend.
(99) Und unter den Wüstenarabern gibt es (aber auch) manche, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben und das, was sie (als Spende) ausgeben, als Mittel der Annäherung zu Allah ansehen, und (auch) die (Bitt)gebete des Gesandten. Es ist sicherlich für sie ein Mittel der Annäherung (zu Allah). Allah wird sie in Seine Barmherzigkeit eingehen lassen. Wahrlich, Allah ist allvergebend und barmherzig.
(100) Und die vorausgeeilten Ersten von den Auswanderern („Muhajirun“) und den Helfern („Ansar“) und diejenigen, die ihnen auf beste Weise gefolgt sind - Allah hat Wohlgefallen an ihnen, und sie haben Wohlgefallen an Ihm. Und Er hat für sie Gärten bereitet, durcheilt von Bächen, ewig und auf immer verweilen sie darin. Dies ist der gewaltigste Erfolg.
(101) Und unter den Wüstenarabern um euch herum gibt es Heuchler und (auch) unter den Bewohnern von Al-Madinah, die in der Heuchelei geübt sind. Du kennst sie nicht, aber Wir kennen sie. Wir werden sie zweimal strafen, und hierauf werden sie einer gewaltigen Strafe zugeführt werden.
(102) Und (es gibt) andere, die ihre Sünden eingestanden. Sie haben eine rechtschaffene Tat mit einer anderen schlechten vermischt. Vielleicht wird Allah ihre Reue annehmen. Wahrlich, Allah ist allvergebend und barmherzig.
(103) Nimm von ihrem Besitz ein Almosen, mit dem du sie rein machst und läuterst, und bete für sie, denn dein (Bitt)gebet ist für sie eine Beruhigung! Und Allah ist allhörend und allwissend.
(104) Haben sie denn nicht gewusst, dass Allah es ist, Der die Reue von Seinen Dienern annimmt und die Almosen nimmt, und dass Allah der Reue-Annehmende und Barmherzige ist?
(105) Und sag: „Handelt (und verrichtet Taten)!“ Allah wird eure Handlung sehen, und (auch) Sein Gesandter und die Gläubigen. Und ihr werdet zum Kenner des Verborgenen und des Offenbaren zurückgebracht werden, und dann wird Er euch kundtun, was ihr zu tun pflegtet.
(106) Und andere (wiederum) werden zurückgestellt, bis die Anordnung Allahs (erfolgt). Entweder bestraft Er sie, oder Er nimmt ihre Reue an. Und Allah ist allwissend und allweise.
(107) Und (es) gibt (auch) diejenigen, die sich eine Gebetsstätte genommen haben (und dies) mit der Absicht der Schädigung und aus Unglauben und zur Spaltung der Gläubigen und zur Beobachtung für denjenigen, der zuvor gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg geführt hat. Sie werden ganz gewiss schwören: „Wir haben ja nur das Beste gewollt.“ Doch Allah bezeugt, dass sie fürwahr Lügner sind.
(108) Stell dich niemals in ihr (zum Gebet) hin! Eine Gebetsstätte, die vom ersten Tag an auf die Gottesfurcht gegründet worden ist, hat gewiss ein größeres Anrecht darauf, dass du dich in ihr hinstellst. In ihr sind Männer, die es lieben, sich zu reinigen. Und Allah liebt die sich Reinigenden.
(109) Ist denn derjenige, der seinen Bau auf Furcht vor Allah und (Sein) Wohlgefallen gegründet hat, besser oder der, der seinen Bau auf den Rand eines abstürzenden Hanges gegründet hat, so dass er mit ihm ins Feuer der Hölle abstürzt? Und Allah leitet das ungerechte Volk nicht recht.
(110) Ihr Bau, den sie errichtet haben, wird nicht aufhören, Zweifel in ihre Herzen (hervorzurufen), bis ihre Herzen in Stücke gerissen sind. Und Allah ist allwissend und allweise.
(111) Wahrlich, Allah hat von den Gläubigen ihre eigene Person und ihren Besitz dafür erkauft, dass ihnen der (Paradies)garten gehört: Sie kämpfen auf dem Weg Allahs, und so töten sie und werden getötet. (Das ist) ein für Ihn bindendes Versprechen in Wahrheit in der Thora, dem Evangelium und dem Quran. Und wer ist treuer in (der Einhaltung) seiner Abmachung als Allah? So freut euch über das Kaufgeschäft, das ihr abgeschlossen habt, denn das ist der gewaltige Erfog!
(112) Die Bereuenden, die (Allah) Dienenden, die Lobenden, die (auf dem Weg Allahs) Umherziehenden, die sich Verbeugenden, die sich Niederwerfenden, die das Rechte Gebietenden und das Verwerfliche Verbietenden, die Allahs Grenzen Beachtenden; und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.
(113) Dem Propheten und denjenigen, die glauben, steht es nicht zu, für die Götzendiener um Vergebung zu bitten, auch wenn es Verwandte wären, nachdem es ihnen klar geworden ist, dass sie Insassen des Höllenbrandes sein werden.
(114) Und das um Vergebung bitten Ibrahims für seinen Vater war nur wegen eines Versprechens, das er ihm gegeben hatte. Als es ihm aber klar wurde, dass er ein Feind Allahs war, sagte er sich von ihm los. Wahrlich, Ibrahim war ja weichherzig und nachsichtig.
(115) Und nimmer wird Allah Leute in die Irre gehen lassen, nachdem Er sie rechtgeleitet hat, bis Er ihnen darüber Klarheit gegeben hat, wovor sie sich hüten sollen. Wahrlich, Allah ist wissend über alles.
(116) Wahrlich, Allah verfügt über die Herrschaft über die Himmel und die Erde. Er macht lebendig und lässt sterben. Und ihr habt außer Allah weder Schutzherrn noch Helfer.
(117) Allah hat ja bereits die Reue des Propheten, der Auswanderer und der Helfer angenommen, die ihm in der Stunde der Bedrängnis folgten, nachdem die Herzen einer Gruppe von ihnen beinahe abgeschweift wären. Hierauf hat Er ihre Reue angenommen. Wahrlich, Er ist zu ihnen gnädig und barmherzig.
(118) Und (Er hat die Reue) der Dreien (angenommen), die zurückgelassen wurden, bis die Erde ihnen eng wurde bei all ihrer Weite und ihre Seelen ihnen eng wurden und sie wussten, dass es vor Allah keine (andere) Zuflucht gibt als zu Ihm. Hierauf wandte Er Sich ihnen verzeihend zu, damit sie bereuen. Wahrlich, Allah ist der Reue-Annehmende und Barmherzige.
(119) O die ihr glaubt, fürchtet Allah und seid mit den Wahrhaftigen!
(120) Es steht den Bewohnern von Al-Madinah und den Wüstenarabern um sie herum nicht zu, hinter dem Gesandten Allahs zurückzubleiben und sich selbst (und ihr Leben) ihm vorzuziehen. Dies (ist), weil sie weder Durst noch Mühsal noch Hunger auf dem Weg Allahs trifft, noch sie einen Schritt unternehmen, der die Ungläubigen ergrimmen lässt, noch einem Feind etwas Schlimmes zufügen, ohne dass ihnen dafür eine rechtschaffene Tat aufgeschrieben würde. Wahrlich, Allah lässt den Lohn der Gutes Tuenden nicht verlorengehen.
(121) Und sie geben auch keine Spende aus, ob klein oder groß, noch durchqueren sie ein Tal, ohne dass es ihnen (als gute Tat) aufgeschrieben würde, damit Allah ihnen das Beste vergelte von dem, was sie getan haben.
(122) Und es steht den Gläubigen nicht zu, allesamt auszurücken. Wenn doch von jeder Gruppe von ihnen ein Teil ausrücken würde, um (mehr) von der Religion zu erlernen und um ihre Leute zu warnen, wenn sie zu ihnen zurückkehren, auf dass sie sich vorsehen mögen.
(123) O die ihr glaubt, bekämpft diejenigen unter den Ungläubigen, die in eurer Nähe sind, und sie sollen (hierbei) von eurer Seite Härte vorfinden. Und wisset, dass Allah mit den Gottesfürchtigen ist!
(124) Und wenn eine Surah (als Offenbarung) hinabgesandt wird, dann gibt es unter ihnen manche, die sagen: „Wem von euch hat dies(e Surah) seinen Glauben vermehrt?“ Was nun diejenigen angeht, die glauben, so hat sie ihren Glauben vermehrt, und sie freuen sich über die frohe Botschaft.
(125) Was aber diejenigen angeht, in deren Herzen Krankheit ist, so fügt sie ihrem Greuel noch (weiteren) Greuel hinzu, und sie sterben als Ungläubige.
(126) Sehen sie denn nicht, dass sie in jedem Jahr einmal oder zweimal heimgesucht werden? Aber hierauf bereuen sie nicht, und sie bedenken nicht.
(127) Und wenn eine Surah (als Offenbarung) hinabgesandt wird, schauen sie einander an (und sagen): „Sieht euch irgendjemand?“ Hierauf wenden sie sich ab. Allah hat ihre Herzen abgewendet, weil sie Leute sind, die nicht verstehen.
(128) Zu euch ist nunmehr ein Gesandter aus euren eigenen Reihen gekommen. Bedrückend ist es für ihn, wenn ihr in Bedrängnis seid, (er ist) eifrig um euch bestrebt, zu den Gläubigen gnadenvoll und barmherzig.
(129) Wenn sie sich aber abkehren, dann sag: „Meine Genüge ist Allah. Es gibt keine (zu Recht angebetete) Gottheit außer Ihm. Auf Ihn verlasse ich mich, und Er ist der Herr des gewaltigen Thrones.“